Ärzte erzielen mit ihrer Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit , welche in der Umsatzsteuer unecht befreit sind, weshalb auch ein Vorsteuerabzug nicht möglich...
Ärzte erzielen in ihrer Ordination Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die Umsätze sind unecht umsatzsteuerbefreit, weshalb kein Vorsteuerabzug möglich ist. Im...
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