Fristerstreckung für Firmenbucheinreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften
Gemäß § 277 HGB ist der Jahresabschluss spätestens 9 Monate nach Bilanzerstellung beim Firmenbuch zur Offenlegung einzureichen. Ein Fristerstreckungsverfahren ist gesetzlich...
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