Klienten-Info

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://willibald.gmbh/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Informationsaustausch im DBA Österreich-Luxemburg erneuert


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Informationsaustausch im DBA Österreich-Luxemburg erneuert

August 2009

Im Zuge der Diskussion um Auskunftspflichten bzw. um die Lockerung des Bankgeheimnisses wurde Anfang Juli für das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg ein besserer und schnellerer Informationsaustausch vereinbart, welcher auch den Austausch von Bankauskünften ermöglicht. Die erhöhten Informationspflichten bestehen erst für Auskunftsersuchen ab dem Inkrafttreten und sollen nur dann ausgenutzt werden, sofern dies für die steuerlichen Zwecke im Sinne dieses Abkommens erheblich ist.

In dem bereits bestehenden DBA zwischen Österreich und Luxemburg ist nun der Informationsaustausch den neuen OECD-Standards (Artikel 26 im OECD-Musterabkommen) angepasst. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen sowie Melde- und Informationspflichten zu verankern und gleichzeitig auch das Bankgeheimnis in Zukunft zu wahren. Die OECD-Standards sehen insoweit Diskretion vor, als z.B. zwischen den Staaten ausgetauschte Informationen lediglich Personen und (Verwaltungs)Behörden zugänglich gemacht werden dürfen, die mit der Veranlagung oder Erhebung, Vollstreckung oder Strafverfolgung der in dem Abkommen geregelten Steuersachverhalten betraut sind. Es ist zu hoffen, dass trotz Ausdehnung des Informationsaustausches unbegründete Zugriffe auf Kontendaten unterbleiben und somit eine Aushöhlung des Bankgeheimnisses keinesfalls eintritt.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia