Klienten-Info

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://willibald.gmbh/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Verbesserte Förderung bei Naturkatastrophen


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Verbesserte Förderung bei Naturkatastrophen

Mai 2008

Die Novelle des Katastrophenfondsgesetzes bringt eine zukünftige Erhöhung der Fördermittel bei Naturkatastrophen und eine Soforthilfe für die von den jüngsten Orkanen betroffene Land- und Forstwirtschaft. Der Finanzminister kann künftig ohne Sondergesetze die Mittel des Katastrophenfonds kurzfristig bis zu verdoppeln, sofern die ursprünglich vorgesehenen Fördermittel zur Abdeckung der Schäden nicht ausreichen sollten. Als Soforthilfe für die Land- und Forstwirtschaft und insbesondere für die Holzwirtschaft wird die Errichtung von Nasslagern mit insgesamt 6 Mio € unterstützt. Jedem Betroffenen steht eine 40%ige Förderung der Investitionskosten, maximal jedoch ein Förderbetrag von 100.000 € pro Anlage, zu. Die Nasslagerung ist ein Holzkonservierungsverfahren, welches den Befall durch Schädlinge verringert und die Lagerung großer Holzmengen über mehrere Jahre hinweg unter Beibehaltung der Holzqualität ermöglicht. Die Antragstellung für die Förderung im Zusammenhang mit Nasslagern ist je nach Bundesland an die Landesforstinspektion bzw. Landesforstdirektion zu richten. Von Naturkatastrophen geschädigte Privatpersonen können sich bzgl. der Unterstützung aus dem Katastrophenfonds an ihre Gemeinde wenden. Überdies können die Kosten der Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia