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Lehrstellenförderung mittels "Blum-Bonus" abermals verlängert - Integrative Berufsausbildung: Lehre ohne Barriere
:: Als Gegensteuerung zur aktuellen "Lehrstellenlücke" in Österreich, hat das AMS, das seit 2005 bestehende Förderungsmodell "Blum-Bonus", welches Mitte 2007 ausgelaufen ist, zunächst bis Ende 2007 weiterhin verlängert.
Die Voraussetzungen hiefür, sowie die steuerlichen Auswirkungen, seien kurz zusammengefasst:
- Schaffung einer zusätzlichen Lehrstelle
Bei einem Lehrzeitbeginn zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2007 muss die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses größer sein, als die Gesamtzahl am 31. Dezember 2006. Das muss sie aber auch noch 4 Monate nach Lehrbeginn, was nach Ablauf dieser Frist vom Förderungswerber zu bestätigen ist. Scheidet demnach ein Lehrling unterjährig aus, muss die Stelle rechtzeitig nachbesetzt werden. - Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein und zwar für das erste Lehrjahr € 400,-, das zweite € 200,- und das dritte € 100,- je pro Monat, insgesamt also € 8.400,-.
- Formvoraussetzung ist ein Beratungsgespräch des Förderungswerbers beim AMS. Der Antrag ist an die für den Wohnort des Lehrlings zuständige Geschäftsstelle des AMS zu richten.
:: Integrative Berufsausbildung (IBA) - "Lehre ohne Barriere"
Die IBA sieht folgende weitere Förderungen durch das AMS vor:
Verlängerte Lehre um bis zu 2 Jahre oder Ausbildung in Teilqualifizierung eines Lehrberufes innerhalb von 1 bis 3 Jahren sowie Betreuung durch Berufsausbildungsassistenz.
Diese Förderungen sind für Lehrbetriebe vorgesehen, welche Lehrlinge ausbilden möchten und für Jugendliche, die entweder erhöhte Familienbeihilfe beziehen, Behinderungen aufweisen, sonderpädagogischen Förderbedarf oder keinen bzw. negativen Hauptschulabschluss haben. Die Kosten für diese Fördermaßnahmen werden zur Gänze von den Landesstellen des Bundessozialamtes übernommen. Für Lehrlinge, die im Besitze eines Feststellungsbescheides betreffend ihre Behinderung sind, erhält der Lehrherr eine monatliche Prämie von € 302,-, die entweder ausbezahlt oder mit der Ausgleichstaxe gegenverrechnet wird. Unter der Tel.Nr. 059988 können beim Bundessozialamt "Integrative Berufsausbildung" Informationen eingeholt werden.
:: Steuerliche Begünstigungen
Gem. § 108 f EStG kann mittels Formular E 108c PL die Lehrlingsprämie in der Höhe von € 1.000,- p.a. geltend gemacht werden.
Der Blum-Bonus ist gem. § 3 Abs. 1 Z 5d EStG steuerfrei und führt zu keiner Aufwandskürzung bei der Lehrlingsentschädigung (Rz. 4854 EStR).
Bild: © kim - Fotolia
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