Artikel zum Thema: Ablöse
Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- IV. Vorschau auf 2002
IV. Vorschau auf 2002
1. Änderung des Gebührengesetzes ab 1. Jänner 2002
Die Abschaffung der Stempelmarken führt zur Gebührenfreiheit von Vollmachten, nicht amtlichen Zeugnissen (Dienstzeugnis) sowie der Bogengebühren auf Urkunden von bestimmten Rechtsgeschäften. Weiters sind alle Eingaben bei Verwaltungs- und Zollbehörden (Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sowie im Verwaltungsstrafverfahren) gebührenfrei.
2. Änderung des Kommunalsteuergesetzes ab 1. Jänner 2002 Der Freibetrag (EUR 1.095,-/S 15.000,-) und die Freigrenze (EUR 1.460,-/S 20.000,-) gelten auch für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.
3. Briefmarken
In der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 2002 gelten neben den neuen 2-Briefmarken auch noch die alten Schilling-Briefmarken. Nach Ablauf der Frist ist nur ein Umtausch möglich, aber keine Ablöse gegen Bargeld.
4. Die steuerfreie Sparbuchschenkung endet am 30. Juni 2002.
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