Artikel zum Thema: Transaktion
Due Diligence als wichtige Vorstufe beim Unternehmenserwerb
Der Begriff Due Diligence stammt aus dem angloamerikanischen Rechtskreis und bedeutet Prüfung (eines Unternehmens) mit der "gehörigen Sorgfalt". Oftmals durchleuchtet dabei ein potentieller Käufer die Bilanzen des Zielobjektes, prüft rechtliche Hindernisse und beurteilt vor allem auch das wirtschaftliche Entwicklungspotential eines Unternehmens. Typische Vorteile und Funktionen einer (Buyer) Due Diligence sind etwa die Informationsfunktion, die darin besteht, dem möglichen Käufer einen Überblick über das zu akquirierende Objekt zu verschaffen und damit die bestehende Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer zumindest zu verringern. Damit einher geht auch die Möglichkeit, verdeckte Chancen und Risiken zu identifizieren. Ebenso können die Ergebnisse einer Due-Diligence-Prüfung zur Gestaltung des Gewährleistungskatalogs beitragen oder zu einer Anpassung der ursprünglichen Kaufpreisvorstellungen des Verkäufers führen. Die mit der Durchführung einer Due Diligence oftmals verbundenen erheblichen Kosten werden häufig auch deshalb in Kauf genommen, weil das Management des Erwerbers eine Haftungsabsicherung erreichen will, um sich nicht dem Vorwurf einer sorgfaltswidrigen Vorgehensweise beim Unternehmenserwerb aussetzen zu müssen.
Einteilungsformen einer Due Diligence
Nach der Person des Auftraggebers unterscheidet man zwischen Vendor Due Diligence und Buyer Due Diligence, welche in der Praxis wesentlich häufiger vorkommt. Eine Vendor Due Diligence ist typischerweise dann sinnvoll, wenn der Verkäufer zunächst Informationen über sein eigenes Unternehmen gewinnen will bzw. muss, um eine künftige Veräußerung vorzubereiten oder rechtlich zu strukturieren. Wie etwa bei einem Bieterverfahren (Tender-Verfahren) kann basierend auf den Ergebnissen einer Due-Diligence-Prüfung den Kaufinteressenten eine erste Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt werden.
Eine Due-Diligence-Prüfung lässt sich oftmals in folgende Teilbereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten einteilen.
Legal Due Diligence
Prüfung der rechtlichen und vertraglichen Verhältnisse des Unternehmens sowie Optimierung der rechtlichen Transaktionsstruktur (z.B. Share Deal oder Asset Deal) durch Rechtsanwälte. Die Ergebnisse der Legal Due Diligence bilden oftmals auch eine wichtige Grundlage für die Gestaltung des Gewährleistungskatalogs.
Tax Due Diligence
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse und Identifizierung möglicher steuerlicher Risiken (z.B. im Rahmen zukünftiger Betriebsprüfungen) durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Dabei stehen steuerliche Themen wie ertrag- und umsatzbezogene Steuern, die Konzernfinanzierung aus steuerlicher Sicht, Folgen der Gruppenbesteuerung, Prüfung von Lohn- und Sozialabgaben, Prüfung der Verlustvorträge oder auch Verrechnungspreisthemen (nicht zuletzt aufgrund der Ähnlichkeit zwischen verdeckter Einlagenrückgewähr und verdeckter Gewinnausschüttung) oftmals im Fokus.
Financial Due Diligence (Accounting Due Diligence)
Prüfung der Jahresabschlüsse (i.d.R. der letzten drei bis fünf Jahre) in Hinblick auf Risiken, die aus der Überbewertung von Vermögenswerten bzw. der Unterbewertung von Schulden resultieren. Weiters werden auch stille Reserven, die bei der Kaufpreisermittlung eine Rolle spielen, identifiziert. Die Financial Due Diligence führen in der Regel Wirtschaftsprüfer durch. Dabei wird auch die Plausibilität und Konsistenz der Unternehmensplanung oder auch des internen Kontrollsystems geprüft und das wirtschaftliche Entwicklungspotential des Zielobjekts kritisch beleuchtet.
Commercial Due Diligence
Dabei wird die strategische Positionierung des Unternehmens geprüft, Absatz-, Preis -und Marktanteilsinformationen mit dem Branchenschnitt verglichen und die Attraktivität der erzeugten Produkte bzw. Dienstleistungen beurteilt. Eine Commercial Due Diligence kann beispielsweise durch Unternehmensberater oder bei größeren Transaktionen auch durch Investmentbanken durchgeführt werden.
Environmental Due Diligence und Cultural Due Diligence
Die Environmental Due Diligence durchleuchtet die Zielgesellschaft auf mögliche Umweltrisiken hin, wobei ein wichtiger Punkt auch darin besteht, ob die Gesellschaft über die erforderlichen umweltrechtlichen Genehmigungen verfügt bzw. ob umweltrechtlich betrachtet aus der Vergangenheit Altlasten bestehen. Der Bereich der Cultural Due Diligence und damit die Überprüfung von "soft factors" hat in letzter Zeit immer stärker an Bedeutung gewonnen. Schließlich scheitern Unternehmensübernahmen manchmal nicht aus rechtlichen Gründen, sondern im Rahmen der so genannten "post merger integration" aufgrund der Unvereinbarkeit bestehender Unternehmenskulturen.
Praktische Aspekte bei der Durchführung einer (Buyer) Due Diligence
Herzstück bei der Durchführung einer Due Diligence ist der so genannte Datenraum, der heutzutage meist virtuell ausgestaltet ist und die Möglichkeit, Dokument abzuspeichern oder auszudrucken, regelmäßig stark einschränkt. In dem Datenraum werden von dem Management der Zielgesellschaft die zu durchleuchtenden Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt, wobei typischerweise im Verlauf der Due-Diligence-Prüfung weitere Dokumente angefragt werden können (Due-Diligence-Request-List). Kritisch sollte im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung der Umstand gewürdigt werden, wenn das geprüfte Unternehmen (im Datenraum) nur überholte Zahlen vorlegt oder wichtige Informationen gar nicht oder nur sehr lückenhaft dem potentiellen Erwerber zur Verfügung stellt. Auch die Vorlage allzu optimistischer Planungsrechnungen, die in keinem Verhältnis zur vergangenen Entwicklung stehen, sollten stets kritisch beurteilt werden.
Die Ergebnisse einer Due-Diligence-Prüfung werden üblicherweise in einem schriftlichen Due-Diligence-Report festgehalten, wobei oftmals das besondere Interesse des Auftraggebers in einem "Red Flag Report" liegt. Der Red Flag Report soll nur jene Umstände enthalten, die für die Kaufentscheidung relevant sind (insbesondere "Dealbreakers" als Umstände, welche geeignet sind, die Transaktion scheitern zu lassen). Der Due-Diligence-Report und das Abschlussmeeting kennzeichnen regelmäßig das Ende der Due Diligence. Im Idealfall folgt darauf der Beginn der konkreten Verhandlungsgespräche, sofern beide Parteien weiterhin am Transaktionsvorhaben festhalten.
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