Artikel zum Thema: Betrachtungszeitraum

Coronavirus: Nachbesserungen im Härtefall-Fonds: Comeback-Bonus und höhere Mindestförderung für Selbständige

Juni 2020

Der Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige. Mit dem Förder-Instrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Corona-Krise Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen. Am 27. Mai wurde eine weitere Nachbesserung des Härtefall-Fonds angekündigt. Der Begutachtungszeitraum wird erneut ausgeweitet und es wird einen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat geben. Bei Minimalbeträgen wird überdies der Mindestförderbetrag automatisch auf 500 Euro aufgestockt.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Förderhöhe wird durch einen Comeback-Bonus deutlich erhöht
    Keine Förderung mehr unter 1.000 Euro monatlich

  • Förderdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht
    Betrachtungszeitraum wird bis Mitte Dezember ausgedehnt

  • Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten künftig antragsberechtigt
    SV aus eigener beruflicher Tätigkeit nicht mehr Voraussetzung

Die Nachbesserungen im Detail:

  • Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000-Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet.
    Bisher gab es bei Vorliegen von eigenen unternehmerischen Einkünften und/oder Nebeneinkünften und/oder Leistungen aus einem Versicherungsanspruch durch die Gesamtdeckelung mit 2.000 Euro Förderbeträge von unter 500 Euro. Diese Beträge werden auf 500 Euro aufgerundet.

    Diese Aufrundung erfolgt automatisch. Für alle bereits abgerechneten Förderfälle wird der Differenzbetrag im Laufe der nächsten Woche automatisiert nachbezahlt.

  • Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Beobachtungszeitraum
    Bisher lag der Mindestförderbetrag (mit Ausnahme der zuvor angeführten Fälle) bei 500 Euro pro Monat. Künftig wird bei grundsätzlich gegebenem Förderanspruch durch den zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro kein Förderbetrag mehr unter 1.000 Euro monatlich liegen können.

    Der Comeback-Bonus wird an alle Förderwerber, deren Förderungen in der Phase 2 bereits abgerechnet wurden, automatisiert nachbezahlt.

  • Die Anzahl der förderbaren Monate wird von drei auf sechs erhöht und der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate (16.3. - 15.12.) verlängert.
    Bisher konnten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten (16.3. - 15.6.) jene drei Monate mit den höchsten Einnahmenausfällen ausgewählt und gefördert werden. Künftig werden innerhalb von neun Monaten sechs Monate gefördert.

  • Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
    Bisher war nur förderbar, wer zum Antragszeitpunkt eine „Sozialversicherung aus eigener beruflicher Tätigkeit“ aufweisen konnte. Dadurch waren geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten nicht antragsberechtigt. Hier wird künftig nur noch generell auf das Vorhandensein einer Sozialversicherung (auch als Pensionist) abgestellt.

Quellen und weitere Infos WKO:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

https://news.wko.at/news/oesterreich/Nachbesserungen-im-Haertefall-Fonds:-Comeback-Bonus-und-h.html

 

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