Klienten-Info
Artikel empfehlen
Coronavirus: Angekündigte Lockerungen der Beschränkungen ab 1.Mai
[Stand 28.04.2020]
Die angekündigten Lockerungen der Beschränkungen im Überblick:
- Ausgangsbeschränkungen gelten ab 1. Mai nicht mehr
Mindestabstand von einem Meter im öffentlichen Raum sowie die Hygiene- und Mundschutzregeln gelten weiterhin
- Sämtliche Geschäfte dürfen ab 1. Mai öffnen
Beschränkung von 1 Kunde je 10m2 (bisher 20m2)
- Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai öffnen
- vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr
- Besuchergruppen maximal 4 Erwachsenen zuzüglich Kinder
- Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen
- Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für Gäste bei Bewegung im Gastraum; am Tisch nicht erforderlich
- Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für das Personal
- am Tisch keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch (Salzstreuer, Brotkorb u.ä.)
- Beherbergungsbetriebe, Hotellerie können ab 29. Mai öffnen
Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben
- Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen
Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Willibald Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
© Willibald Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
Stay In Touch