Artikel zum Thema: MRG
Erhöhung der Kategoriemietzinse
Durch die Überschreitung des 5%igen Schwellenwerts seit der letzten Anhebung im April 2014 wurden die Kategoriemietzinse mit Wirkung 1. Februar 2018 neu festgesetzt. Die erhöhten Werte können bei Neuverträgen bereits ab Februar 2018 vereinbart werden und sind nachfolgend dargestellt. Bestehende Mietzinse können frühestens mit März 2018 valorisiert werden.
Kategorie | neuer Tarif | bisher |
A | 3,60 | 3,43 |
B | 2,70 | 2,57 |
C | 1,80 | 1,71 |
D brauchbar | 1,80 | 1,71 |
D | 0,90 | 0,86 |
Aufgrund des Indexsprungs erhöhen sich auch die bei den Betriebskosten verrechenbaren Verwaltungskosten (§ 22 MRG) auf 3,6 € je m2 Nutzfläche und Jahr. Für das Jahr 2018 führt dies zu einem Mischsatz von 3,586 € pro m2 Nutzfläche und Jahr.
Bild: © a_korn - Fotolia
© Willibald Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
Stay In Touch