Artikel zum Thema: Rechtsform
Start-up-Paket – 12 Punkte für die österreichische Start-up-Szene
Das Start-up-Paket umfasst Maßnahmen im Rahmen von 185 Mio. € über einen Zeitraum von 3 Jahren und ist Teil des wirtschaftspolitischen Programms der Bundesregierung für die nächsten Jahre. Wenngleich keine einheitliche Definition von Start-up für diese Punkte vorliegt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Start-ups jung sind, mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ und dass sie zudem ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweisen.
Konkret sind die folgenden 12 Punkte zur Förderung von heimischen Start-ups vorgesehen:
Entlastung bei Lohnnebenkosten
Ab Jänner 2017 sollen die ersten drei Mitarbeiter von innovativen Start-ups für drei Jahre von den Dienstgeber-Lohnnebenkosten entlastet werden. Die „geförderten“ Lohnnebenkosten umfassen z.B. Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Kommunalsteuer, Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und ergeben in Summe 30,9% Lohnnebenkosten. Um Schwelleneffekte zu vermeiden, soll die Förderung jährlich um 1/3 abschmelzen, sodass im ersten Jahr 100% der Dienstgeberbeiträge (Lohnnebenkosten) ersetzt werden, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3.
Neue Risikokapitalprämie für Investoren
Um die Beteiligung von Privatinvestoren an Jungunternehmern zu fördern, sollen kumulierte Investitionsbeträge bis zu 250.000 € pro Jahr unterstützt werden. Die Förderung liegt in der Rückerstattung von maximal 20% des Beteiligungsbetrags. Die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice (aws).
Stärkung der aws-Garantien
Die Garantien durch die Förderbank aws sollen von rund 200 Mio. € pro Jahr auf rund 300 Mio. € pro Jahr erhöht werden. Der erwartete Arbeitsmarkteffekt beläuft sich auf ca. 9.000 neue bzw. gesicherte Arbeitsplätze.
Neudotierung des aws Business Angels Fonds
Der Business Angels Fonds soll um insgesamt 5 Mio. € für 2016 und 2017 aufgestockt werden.
Aufstockung der Seed-Finanzierung der aws um 20 Mio. €
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Bereitstellung von mehr Fördermitteln für frühphasige Firmen.
Neue Rechtsform Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG)
Mehrere Maßnahmen sollen es für Privatinvestoren attraktiver machen, Risikokapital für KMU zur Verfügung zu stellen. Auf Investorenseite ist hierfür eine Steuerbefreiung bis 15.000 € für Ausschüttungen vorgesehen. Überdies wird die maximale Beteiligungshöhe pro Zielgesellschaft und Beteiligungszeitraum von 1,5 Mio. auf 15 Mio. € erhöht. Für die KMU-Finanzierungsgesellschaft ist die Steuerneutralität von Veräußerungsgewinnen und –verlusten im Finanzierungsbereich wie auch eine Gebührenbefreiung vorgesehen.
Unternehmensservice-Portal für Gründer
Mithilfe des Portals unter https://www.foerderpilot.at/ können sich Start-ups Behördenwege sparen und somit den Gründungsprozess schneller und billiger machen.
Gründungs-Fellowship für akademische Spin-Offs
Damit Wissenschaftler und Studierende mit innovativen Ideen leichter ihr eigenes Unternehmen aufbauen können, sollen durch diese Förderung Gehaltskosten finanziert und der Zugang zu akademischen Einrichtungen erleichtert.
Neues Start-up-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die schon geltende Regelung für selbständige Schlüsselkräfte soll auch für Start-ups gelten. Eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für selbständige Arbeit wird für 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung für ein weiteres Jahr gewährt. Die weitere Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte soll jedoch an einen bestimmten Jahresumsatz bzw. an Finanzierungsmittel geknüpft werden.
Programmierer kommen auf Mangelberufsliste
Mit dieser Maßnahme soll dem zusätzlichen Bedarf an Programmierern in verschiedenen Wirtschaftsbereichen Rechnung getragen werden.
24h-Quickcheck bei Förderanfragen der FFG und aws
Der 24h-Quickcheck hilft schnell herauszufinden, ob für ein bestimmtes Start-up eine staatliche Förderung durch die awsbzw. durch die FFG in Frage kommt.
Patent-Checks für Start-ups
Start-ups bekommen eine Gutschrift für Services der Patentämter (für Österreich bzw. gegebenenfalls auch für Deutschland und die Schweiz). Damit Start-ups möglichst schnell geistiges Eigentum absichern können, soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, Ideen im frühen Entwicklungsstadium beim Patentamt hinterlegen zu können.
Wir werden Sie über den weiteren Gesetzwerdungsprozess informieren.
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