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Auswirkung der Zinssatzsenkung ab 9. Juni 2003 auf andere Zinssätze


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Auswirkung der Zinssatzsenkung ab 9. Juni 2003 auf andere Zinssätze

August 2003
  Basiszinssatz (vorm. Diskontsatz) Referenzzinssatz (vorm. Lombardsatz)
Gültig ab
% p.a.
% p.a.
31.08.2001
3,75
5,50
18.09.2001
3,25
5,00
09.11.2001
2,75
4,50
06.12.2002
-
4,00
11.12.2002
2,20
-
06.06.2003
-
3,25
09.06.2003
1,47
-

Steuerrecht ab 9. Juni 2003
Stundungszinsen (4% über Basiszinssatz) 5,47 %
Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) 2,47 %
Anspruchszinsen (2 % über Basiszinssatz) 3,47 %

Verzugszinsen im Geschäftsbereich § 1333 Abs. 2 ABGB für 2003
Der Zinssatz liegt 8 % über dem gültigen Basiszinssatz zum 31. Dezember 2002, bzw. 30. Juni 2003.

Verzugszinsen für 2003 daher:
bis 30. Juni 2003 10,20 % ab 1. Juli 2003 9,47 %

Arbeitsrecht:
Diese Verzugszinsen gelten grundsätzlich gem. § 59 ASVG auch im Arbeitsrecht, sofern der Zahlungsverzug nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht. Diesfalls nur
4 %,Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe 5,47 %.

Bild: © PhotographyByMK - Fotolia