Klienten-Info

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://willibald.gmbh/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Verzugszinsen für Sozialversicherungsbeiträge 2013


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Verzugszinsen für Sozialversicherungsbeiträge 2013

Februar 2013

Für Beitragsrückstände zur Sozialversicherung sind im Jahr 2013 Verzugszinsen von 8,38% p.a. zu entrichten. Die 8,38% ergeben sich aus dem Basiszinssatz zum 31.10.2012 (von 0,38%) zuzüglich 8%. Zur Vermeidung dieser sehr teuren Zinsen sowie sonstiger unangenehmer Folgen sollten Sozialversicherungsbeiträge daher immer pünktlich entrichtet werden. Diese sind jeweils am Ende des betreffenden Beitragsmonats fällig und sind bis jeweils 15. des Folgemonats abzuführen (es wird eine Respirofrist von drei Tagen eingeräumt). Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, Karfreitag und der 24.12. verlängern diese Fristen auf den jeweils nächsten Werktag.

Bild: © gunnar3000 - Fotolia