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Die Adresse lautet:
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2013


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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2013

Dezember 2012

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in €) für das Kalenderjahr 2013 mit Erlass vom 12.10.2012 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe

2013

2012

2011

0 bis 3 Jahre

190,-

186,-

180,-

3 bis 6 Jahre

243,-

238,-

230,-

6 bis 10 Jahre

313,-

306,-

296,-

10 bis 15 Jahre

358,-

351,-

340,-

15 bis 19 Jahre

421,-

412,-

399,-

19 bis 28 Jahre

528,-

517,-

501,-

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

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