Artikel zum Thema: Bauwirtschaft
Kurz-Infos
Rechtsmittel gegen Vollbesteuerung ausländischer Kapitalerträge
Die Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland hat in einer Berufungsentscheidung die Vollbesteuerung ausländischer Kapitalerträge als gemeinschaftswidrig anerkannt und der Berufung stattgegeben. Die VwGH-Entscheidung über die eingebrachte Präsidentenbeschwerde bleibt abzuwarten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der VwGH die Gemeinschaftswidrigkeit der derzeitigen Vollbesteuerung bestätigen. Es sollten daher gegen derartige Bescheide Rechtsmittel eingebracht bzw. laufende Rechtsmittel weitergeführt werden.
Steuerliche Qualifikation von fremd finanzierten Rentenversicherungen
Verträge dieser Art, die nach dem 31. Juli 2002 abgeschlossen worden sind, gelten laut Erlass BMF vom 10. August 2001 als Beteiligung, bei der die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Verluste aus derartigen Beteiligungen können daher nur mit späteren Gewinnen ausgeglichen werden.
Umsatzsteueridentifikationsnummer als Bestandteil von Inlandsrechnungen
Aufgrund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002 ist die UID-Nr. auch auf Inlandsrechnungen anzuführen und zwar:
Ab 1. Oktober 2002 auf Rechnungen des Subunternehmers an den Generalunternehmer in der Bauwirtschaft, wobei der Generalunternehmer Schuldner der Umsatzsteuer wird. Anzuführen ist die UID-Nr. des Leistungsempfängers, wobei in der Rechnung aber keine Umsatzsteuer auszuweisen und auf den Übergang der Steuerschuld hinzuweisen ist. Ab 1. Jänner 2003 auf allen Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Anzuführen ist die UID-Nr. des Leistungserbringers. Die Zuteilung der UID-Nummern erfolgt automatisch durch das Finanzamt noch in diesem Jahr.
Nähere Ausführungen hierzu folgen in der Klienten-Info Dezember 2002.
Bild: © ki33 - Fotolia
© Willibald Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
Stay In Touch